Impressumspflicht

Am 1. April 2012 wurde in der Schweiz eine Impressumspflicht für Websites eingeführt. Dies geschah im Rahmen des revidierten Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Gemäss dem revidierten UWG handelt in Zukunft insbesondere unlauter, «wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt, klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen».

Wer in der Schweiz eine Website betreibt, muss demnach künftig klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadressen veröffentlichen.

Demzufolge sollte man als Firma im Impressum Firmenname, Postanschrift, Telefon- und Faxnummern und auch die E-Mail-Adresse erwähnen.