Versichertenkarte
- Allgemeines
Aufgrund der gesetzlichen Regelung und der dazugehörigen Verordnungen stellen die Versicherer eine nationale Versicherungskarte aus. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu finden Sie hier.
- Kennwörter
Der PUK-Code wird beim Versand der Versichertenkarte auf dem Kartenträger aufgedruckt.
Falls Sie einzelne oder alle Notfalldaten mit einem PIN-Code schützen lassen wollen, kann beim Lesegerät des Leistungserbringers die PIN-Funktionalität (PIN Nr. 1 für Notfalldaten) aktiviert werden.
Bei fünf falschen PIN-Eingaben wird die PIN-Funktionalität auf der Karte blockiert. Mit der Eingabe des PUK-Codes können Sie die gesperrte PIN-Funktionalität wieder deblockieren und jeweils fünf weitere Eingaben frei schalten. Wenn auch diese 10 PUK-Eingaben scheitern, bleibt die Versichertenkarte diesbezüglich blockiert. Alle weiteren Funktionen bleiben jedoch erhalten. Je nach Bedarf können Sie eine neue Versichertenkarte bestellen.
Die Krankenversicherung kennt aus datenschutzrechtlichen Gründen weder den PIN noch den PUK. - Aufbewahrung
Bitte bewahren Sie die Versicherungskarte und das Begleitschreiben auf und vermeiden Sie allfällige Beschädigungen der Karte und des Mikroprozessors. Ein allfälliger Verlust der Versicherungskarte ist dem zuständigen Krankenversicherer umgehend zu melden. Für Ersatzkarten kann eine Gebühr erhoben werden. Bei einem Versicherungswechsel oder nach Ablauf der Karte senden Sie die Versichertenkarte an Ihre Versicherung zurück.
- Speichern von Daten
Auf dem Chip der Versichertenkarten sind bei der Auslieferung lediglich die administrativen Daten wie Name, Vorname, Geschlecht, AHV-Nummer, Kartennummer der versicherten Person und Name der Versicherung gespeichert.
Wenn Sie weitergehende Informationen auf der Karte speichern lassen wollen, können Sie dies bei Ihrem nächsten Besuch bei Ihrem Arzt vornehmen. Dieser ist berechtigt, in Ihrem Auftrag Notfalldaten auf die Karte zu speichern.