Surselva Kombi A

Kann ein Spitalaufenthalt vermieden oder verkürzt werden, richtet die Surselva Kombi A gemäss Art. 4.1. der Zusatzbedingungen auf ärztliche Anordnung hin Beiträge an spitalexterne Haushaltshilfen (Spitex) aus, sofern häusliche oder familiäre Umstände dies erfordern.
An die Kosten von anerkannten Haushaltshilfen übernimmt die Surselva Kombi A einen Tagesbeitrag von CHF 10.– während maximal 21 Tagen pro Kalenderjahr. Ist der Versicherte für die Betreuung von mindestens einem Kind (bis 16 Jahre) verantwortlich, sind die doppelten Beiträge versichert.

Surselva Cumpletta

Die Cumpletta gewährt für Haushaltshilfen gemäss Art. C17.1. der Zusatzbedingungen die gleichen Leistungen wie die Surselva Kombi A.

Spitaltaggeld

Gemäss Art. 4 der Zusatzbedingungen wird an die Kosten für anerkannte Haushaltshilfen die Hälfte des versicherten Spitaltaggeldes, max. CHF 30.– pro Tag während höchstens 20 Tagen pro Kalenderjahr übernommen.