Allgemeiner Zusatz

Die Leistungen im Ausland werden nur ausgerichtet, falls ein Notfall oder eine Kostengutsprache des Versicherers besteht.

Bei ärztlicher Behandlung im Ausland übernimmt der AZ die Kosten gemäss KVG-Tarif am Wohnort des Versicherten.

Surselva Kombi A

Die Surselva Kombi A übernimmt im Nachgang zu den Leistungen der OKP die Kosten für die notfallmässige stationäre Behandlung in einem Akutspital während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes bis zur vollen Kostendeckung in der allgemeinen Abteilung. Die Leistungen werden so lange erbracht, als ein Heimtransport medizinisch nicht möglich ist, maximal jedoch bis zu einem Jahr.

Bei Wahlbehandlungen im Ausland werden die gleichen Leistungen wie bei Behandlung in einem Nicht-Listenspital erbracht.

Surselva Cumpletta

Grundlagen

Eine Kostenübernahme für Behandlungen im Ausland erfolgt nur bei Vorliegen eines Notfalls oder nach vorangehender Kostengut-sprache durch die vita surselva. Ein Notfall liegt vor, wenn Versicherte bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt einer medizinischen Behandlung bedürfen und eine Rückreise in die Schweiz nicht angemessen ist. Kein Notfall besteht, wenn sich Versicherte zum Zwecke dieser Behandlung ins Ausland begeben.

Stationäre Behandlung

Die Cumpletta übernimmt im Nachgang zu den Leistungen der OKP die Kosten für die notfallmässige stationäre Behandlung in einem Akutspital während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes bis zur vollen Kostendeckung in der allgemeinen Abteilung. Die Leistungen werden so lange erbracht, als ein Heimtransport medizinisch möglich ist, maximal jedoch bis zu einem Jahr.

Bei Wahlbehandlungen im Ausland werden die gleichen Leistungen wie bei Behandlung in einem Nicht-Listenspital erbracht.

Activa/Sanvita B,C und Switch

Für einen notfallmässigen Aufenthalt im Ausland werden die Leistungen im Rahmen der gewählten Deckungsvariante übernommen. Bestehen keine analogen Einteilungskriterien, erfolgt die Rückerstattung nach den Ansätzen der Versicherung entsprechenden oder am nächsten kommenden Spitalabteilung.

Spitaltaggeld

Das Spitaltaggeld übernimmt im Nachgang zu den Leistungen der OKP die Kosten für die notfallmässige stationäre Behandlung in einem Akutspital während eines vorübergehenden Auslandaufenthaltes maximal das versicherte Taggeld. Die Leistungen werden solange erbracht, als ein Heimtransport medizinisch nicht möglich ist, maximal jedoch bis zu einem Jahr.

Bei einer stationären Behandlung ist beim Versicherer spätestens innert 10 Tagen nach Spitaleintritt ein Kostengutsprachegesuch einzureichen.