Standardversicherung und Sparmed
Wichtig: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt lediglich die Kosten von Behandlungen, die in Notfällen im Ausland erbracht werden. Ein Notfall liegt vor, wenn Versicherte bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt einer medizinischen Behandlung bedürfen und eine Rückreise in die Schweiz nicht angemessen ist. Kein Notfall besteht, wenn sich Versicherte zum Zwecke dieser Behandlung ins Ausland begeben. Zudem wird höchstens der doppelte Betrag der Kosten übernommen, die in der Schweiz vergütet würden.
Kostenübernahme gemäss KVV Art. 36 ff.